Bundestag hält an §188 fest: Abschaffung der „Politikerbeleidigung“ abgelehnt

vor 5 Monaten

Bundestag hält an §188 fest: Abschaffung der „Politikerbeleidigung“ abgelehnt
Bildquelle: Tichys Einblick

Die CDU liefert wieder einmal die reine Essenz ihres politischen Betriebs: Reden, als wäre sie in der Opposition, aber dann mit den anderen abstimmen. Jens Spahn kritisierte §188 StGB öffentlich als „Sonderrecht für die Mächtigen“ und verwies darauf, dass der allgemeine Beleidigungsparagraf für alle gelte. Im Bundestag blieb davon nichts übrig. Die Union stimmte gegen die Abschaffung – inklusive Jens Spahn. Die CDU zeigt, wie ihr neues Markenzeichen funktioniert: Macht schützen, auf Teufel komm raus.

Der Antrag kam von der AfD. Abgelehnt wurde er von allen anderen Fraktionen. CDU/CSU, SPD, Grüne und Linke verteidigen damit einen Paragrafen, der Menschen „des politischen Lebens“ einen strafrechtlichen Extraschutz verschafft. Das ist die juristische Übersetzung von: Wer oben steht, bekommt ein dickeres Geländer.

Die Begründungsrhetorik ist dabei entlarvend. Die SPD-Abgeordnete Carmen Wegge nannte den Gesetzentwurf einen „Angriff auf den Schutz unserer Demokratie“. Das ist die Vokabel, mit der man jeden Eingriff adeln kann: Nicht mehr die Bürgerrechte werden geschützt, sondern „unsere Demokratie“ – ein Gummibegriff u.a. mit wunderschöner Anleihe bei Erich Honecker, der am Ende immer die schützt, die gerade am Hebel sitzen.

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