In Rheinland-Pfalz werden es AfD-Mitglieder künftig deutlich schwerer haben, Bürgermeister zu werden. Zwar hat Landesinnenminister Michael Ebling einen Bericht der Jungen Freiheit dementiert, wonach in seinem Bundesland AfD-Bewerbern ein genereller Wahlausschluss drohe. Doch die von dem Sozialdemokraten im Sommer verschärfte Verwaltungsvorschrift „Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst“ hat auch für gewählte Bürgermeister Konsequenzen – welche genau, darüber herrscht selbst in den betroffenen Kommunalbehörden Verwirrung. Und dies ist kein Zufall, sondern genau so gewollt.
Ausgangspunkt der aktuellen Aufregung ist die Verbandsgemeinde Nieder-Olm. Dort soll am 22. März 2026 ein Bürgermeister gewählt werden. Roberto Kiefer, der schon bei der Gemeinderatswahl im vergangenen Jahr für die AfD kandidierte, will seinen Hut in den Ring werfen. Auf der Internetseite der Gemeinde stolperte er in einer Liste der abzugebenden Bewerbungsunterlagen über den Punkt „Belehrung über die gesteigerte Pflicht zur Verfassungstreue aufgrund einer herausgehobenen Funktion im öffentlichen Dienst“.
Diese Belehrung hat die Verbandsgemeinde Nieder-Olm als PDF-Formular veröffentlicht. Sie enthält eine Erklärung, mit der Unterzeichner versichern, dass sie kein Mitglied einer extremistischen Organisation sind oder in den letzten fünf Jahren waren. Verwiesen wird auf eine Liste extremistischer Organisationen des Landesinnenministeriums, auf der die „Partei ‚Alternative für Deutschland‘ (AfD)“ aufgeführt ist.
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