Die Bundespolizei weist seit dieser Woche Asyl- und Schutzersuchende an den Grenzen zurück – das berichtet die Bild-Zeitung. Grundlage ist eine Weisung des Bundesinnenministeriums. Im Wahlkampf hatte Bundeskanzler Friedrich Merz genau das angekündigt – doch nun relativiert er.
Bei seinem Besuch in Brüssel sagte Merz am Donnerstag: Es gebe „keinen deutschen Alleingang beim Thema Migration“. Und weiter: „Wir kontrollieren in etwa so wie während der Fußball-Europameisterschaft im vergangenen Jahr.“ Zurückweisungen solle es nur im Einklang mit europäischem Recht geben. Eine nationale Notlage nach Artikel 72 des EU-Vertrags sei nicht ausgerufen worden.
Doch genau dieser Artikel 72 wurde laut Welt-Vizechefredakteurs Robin Alexander sehr wohl herangezogen: Das Bundesinnenministerium habe gegenüber den Nachbarländern mit einer solchen Notlage argumentiert. Nach gängiger Rechtsauffassung ist diese Einstufung notwendig, damit Deutschland Asylsuchende an der Grenze zurückweisen kann – nur so lässt sich ein solches Vorgehen mit EU-Recht vereinbaren.
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