Nicht nur Journalisten, unter anderem von Apollo News, sind wegen kritischer Berichterstattung über den BR-Rundfunkrat Hamado Dipama im Visier der Strafverfolgungsbehörden. Die Anzeigewut des Anti-Rassismus-Aktivisten trifft offenbar auch ganz normale Social-Media-Nutzer.
Dieter S. aus Berlin kommentierte im September vergangenen Jahres auf Instagram den Beitrag von Dipama, in dem dieser die Absetzung der Moderatorin Julia Ruhs durch den NDR begrüßte. Deshalb bekam er Ende Februar Post von der Berliner Polizei – mit dem Betreff „Belehrung/schriftliche Äußerung im Strafverfahren“. Das Schreiben liegt Apollo News vor.
Der 74-jährige Rentner wird darin informiert, dass gegen ihn wegen des Verdachts der Beleidigung gemäß § 185 StGB ermittelt wird. Die Polizei schreibt: „Sie werden beschuldigt, folgende Straftat begangen zu haben: Sie kommentierten auf Instagram unter dem Usernamen ,reiteidnomis‘ den Beitrag von Herrn Dipama mit den Worten: ,Armselig, arrogant und einseitig. Das sind Sie, Herr Dipama.‘ Dies stellt gemäß § 185 StGB den Tatbestand der Beleidigung dar.“ Dieter S. wandte sich daraufhin an einen Anwalt, der zunächst auf die beantragte Akteneinsicht wartet.
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