Um die Produktivität am Arbeitsmarkt zu steigern und die aus Sicht der Bundesregierung zu hohen Fehlzeiten zu senken, sollen die Regeln für Krankschreibungen in Deutschland nun weiter verschärft werden. Die schwarz-rote Koalition hat im Koalitionsausschuss beschlossen, dass Arbeitnehmer künftig bereits ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen müssen.
Gleichzeitig soll die Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung wieder abgeschafft werden. Krankenkassen, Ärzteverbände und Teile der SPD laufen Sturm gegen die Pläne.
Die Regelungen für Krankschreibungen sollen grundlegend geändert werden. Der Koalitionsausschuss von Union und SPD beschloss am 1. Juli 2026, dass die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) künftig gesetzlich bereits ab dem ersten Krankheitstag verpflichtend wird. Bislang gilt: Wer länger als drei Kalendertage arbeitsunfähig ist, muss spätestens am darauffolgenden Arbeitstag – also ab dem vierten Krankheitstag – ein ärztliches Attest vorlegen.
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