Das Urteil im Berliner Schlägerprozess ist gefallen. Es wurden drei Jahre Haft für den ehemaligen Lehramtsstudenten Mustafa A., der seinen damaligen Kommilitonen Lahav Shapira vor einer Bar in Berlin-Mitte ohne große Umschweife angriff, niederschlug und dann noch einmal nachtrat. Shapira trug eine Gehirnblutung und eine komplexe Mittelgesichtsfraktur davon, derentwegen er mehrmals operiert werden musste. Mit dem Urteil ist Shapira zufrieden, mit der Entschuldigung A.s nicht.
Denn Mustafa A. soll gelächelt haben, als er sich angeblich bei Shapira entschuldigen wollte. Nun gibt es viele Gründe zu lächeln, aber auch der Wortlaut ist eindeutig: „Es tut mir leid, dir Schmerzen zugefügt zu haben.“ Ebenso tue ihm leid, „dass dieser Fall instrumentalisiert wird, um jüdischen Bürgern Angst einzuflößen“. Das sei nie sein Ziel gewesen. Laut Shapiras Schilderung und der anderer Augenzeugen hatte es kein Zögern von Seiten Mustafa A.s gegeben. Nach sehr kurzer Ansprache hielt A. Gewalt für die angemessene Umgangsweise. Jetzt versuchte er, seine Schuld mit anderen Faktoren (der angeblichen Instrumentalisierung des Falls) aufzuwiegen. Dass seine Tat als so schlimm erscheint, daran sollen auch die anderen mit schuld sein.
Shapira hatte sich zuvor an der Freien Universität, wo auch er – wie damals noch A. – auf Lehramt studiert, gegen antisemitische Plakate und Äußerungen in einer Whatsapp-Gruppe eingesetzt. Vor Gericht wurde ein rasant geschnittenes Video gezeigt, in dem Shapira solche Plakate (etwa mit dem Slogan „From the River to the Sea“) herunterriss. Die Verteidigung ließ das mit Musik unterlegte Video vorspielen – doch das war nicht zu ihrem Nutzen. Laut dem vorsitzenden Richter wirkte dieses „Beweismittel“ sogar strafverschärfend, weil es wohl den Mangel an Einsicht beim Angeklagten wie auch bei seinem Rechtsbeistand zeigte.
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