Ein Fall, der exemplarisch für eine Zeit steht, in der staatliche Eingriffe bis tief in die körperliche Selbstbestimmung des Einzelnen hineinreichten, endet leise – und entlarvend. Ein Bundeswehrsoldat, der die Corona-Impfung verweigerte, kommt erneut ohne Verurteilung davon. Das Verfahren wird eingestellt. Kein Urteil, keine klare Begründung. Nur ein Beschluss.
Der Unteroffizier hatte sich 2021 gegen die Impfung entschieden, obwohl diese für Soldaten verpflichtend war. Die Staatsanwaltschaft klagte wegen Gehorsamsverweigerung – ein Vorwurf, der in der Hochphase der Pandemie tausendfach politisch und juristisch aufgeladen wurde.
Doch schon in erster Instanz war der Mann freigesprochen worden. Die Begründung: Er habe sich dem Befehl nicht verweigert, sondern sei zum Termin erschienen – nur eben ohne Einwilligung zur Impfung. Ein Detail, das den gesamten Vorwurf ins Wanken bringt.
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