Entlassen, weil sie nicht genderte – Gericht erklärt Kündigung für ungültig

vor 10 Monaten

Entlassen, weil sie nicht genderte – Gericht erklärt Kündigung für ungültig
Bildquelle: Apollo News

Eine Mitarbeiterin des Bundesamts für Seeschifffahrt und Hydrographie hatte in ihrer Funktion als Strahlenschutzbeauftragte eine Strahlenschutzanweisung nicht gegendert. Von ihren Vorgesetzten war sie dazu aufgefordert worden, Genderbegriffe in den Entwurf für die Schutzanweisung einzuarbeiten. Sie hatte dies nicht getan, weil es sich nicht um wissenschaftliche Aspekte handele. Sie bekam zwei Abmahnungen und dann wurde ihr außerordentlich gekündigt. Das Arbeitsgericht Hamburg entschied, dass die Abmahnungen und die Kündigung nicht rechtens waren.

Die Urteilsbegründungen des Gerichts liegen Apollo News in beiden Fällen vor. Der Verein Deutsche Sprache hatte die Mitarbeiterin im Gerichtsprozess finanziell unterstützt, wie aus einer Pressemitteilung des Vereins vom Montag hervorgeht. Das Gericht entschied, dass beide Abmahnungen ungültig sind und aus der Personalakte entfernt werden müssten. Die Mitarbeiterin sollte die Strahlenschutzanweisung im Frühjahr 2024 überarbeiten. Nachdem ein erster Entwurf erstellt war, erhielt die Mitarbeiterin die Anweisung, diesen Entwurf zu gendern.

Die Mitarbeiterin wandte ein, dass nicht die Strahlenschutzbeauftragte, sondern der Strahlenschutzverantwortliche für die Schutzanwendung zuständig sei. Die Aufgabe als Strahlenschutzbeauftragte führt sie nur nebenbei aus, den Großteil ihrer Arbeitszeit ist sie als Chemikerin tätig. Sie erhielt von ihrer Vorgesetzten eine E-Mail, in der sie aufgefordert wurde, im Rahmen ihrer normalen Tätigkeit den Text zu gendern. Die Mitarbeiterin führte vor Gericht aus, dass die Erstellung der Schutzanweisung weder zu ihren regulären Aufgaben gehöre, noch zu ihren Aufgaben als Strahlenschutzbeauftragte.

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