Ex-Stasi-Mitarbeiter könnte wegen Mordes verurteilt werden

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Ex-Stasi-Mitarbeiter könnte wegen Mordes verurteilt werden
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Czeslaw Kukuczka wurde am 29. März 1974 erschossen, als er von Ost- nach Westberlin reisen wollte. Er starb am selben Tag im Stasi-Gefängnis Hohenschönhausen. Nun wird der 80-jährige Manfred N., ein ehemaliger Oberleutnant der Staatssicherheit, als Schütze angeklagt. Er soll auf Befehl des Ministeriums für Staatssicherheit gehandelt haben. Er wird sich wegen Mordes verantworten müssen – wie der Spiegel schreibt, ist es das erste Mal, dass sich ein ehemaliger Mitarbeiter der Staatssicherheit das überhaupt für ein Tötungsdelikt tun muss. Insgesamt starben zwischen 1961 und 1989 mindestens 140 Menschen an der Berliner Mauer und unter den Kugeln der Grenzsoldaten.

Manfred N. soll in der Nähe des Grenzübergangs Friedrichstraße, am sogenannten Tränen-Palast, auf Kukuczka gewartet haben. Als Kukuczka in den Westen gehen wollte, soll N. ihm aus zwei Metern Entfernung heimtückisch in den Rücken geschossen haben, wie der Spiegel schreibt. Manfred N. äußerte sich nicht zu der Tat.

Daniela Münkel ist Forschungsleiterin im Berliner Stasi-Unterlagen-Archiv und lieferte vor Gericht in einem Vortrag Hintergrundinformationen zum Vorgehen der Staatssicherheit. Ihr Vortrag ersetzt das fehlende Sachverständigengutachten, weil das Gericht zuerst kein Gutachten in Auftrag gegeben hatte. Die Stasi-Einheit, zu der Manfred N. 1974 gehört haben soll, beschreibt die Historikerin Münkel laut Spiegel als „vorbildliche Kommunisten“, die gegen Terroristen vorgehen sollten. Manfred N. habe 1962 die Waffenmeisterschule der Nationalen Volksarmee in Dresden besucht und die viermonatige Ausbildung mit der Note „gut“ bestanden. Seine psychische und körperliche Belastbarkeit wurde in Beurteilungen gelobt, ebenso wie seine Einsatzbereitschaft, die bis zur Tötung von Menschen ging. 1980 heißt es in seinen Stasi-Akten: „Durch sein kompromissloses Auftreten und Handeln stellt er seine Treue zur Partei- und Staatsführung ständig unter Beweis.“

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