In Düsseldorf hat ein Polizist beschlossen, von nun an eine Frau zu sein. Das Polizeipräsidium erstattete Anzeige und sieht den geänderten Geschlechtseintrag als versuchten Betrug. Der Kommissar wolle lediglich die Chancen auf eine Beförderung erhöhen, so der Verdacht, der sich dadurch erhärtet, dass der Mann im Kollegenkreis selbst erzählt haben soll, lediglich von der Frauenförderung profitieren zu wollen.
Rechtlich betrachtet ist seine Motivation jedoch irrelevant. Denn das Selbstbestimmungsgesetz hatte ja explizit zum Ziel, jede Selbsterklärung zum Geschlechtswechsel obsolet zu machen. Die Infragestellung der gefühlten Identität wurde als per se diskriminierend und entwürdigend betrachtet, deshalb sollte die rechtliche Feststellung der empfundenen Identität keinerlei Prüfung unterliegen.
Was genau es ausmachen soll, sich als Frau zu fühlen, konnte noch keiner der betroffenen Männer deutlich machen. Es gibt also gar keinen Maßstab dafür, um festzustellen, wer sich als Frau fühlt, und wer nur so tut, als ob er sich so fühle. Und natürlich kann ein Mann sich sowohl als Frau fühlen als auch nach beruflichem Erfolg streben – wer weiß, womöglich ist es gerade die Vorenthaltung der eigenen Identität, die dieses Fortkommen bislang behinderte?
Nicht anders als im Fall von Marla-Svenja Liebich wird die mangelhafte Gesetzgebung gnadenlos vorgeführt. Geliefert wie bestellt. Überraschen kann das nur Menschen, die hinterm Mond leben – oder sich ausschließlich über Mainstreammedien und den ÖRR informieren.
Als das Selbstbestimmungsgesetz am 1. November 2024 in Kraft trat, war es in mehrfacher Hinsicht typisch deutsch: Nachdem man eine Bewegung später als alle anderen aufgegriffen hatte, wollte man darin umso größere Perfektion erlangen, und, die Vorreiter überrundend, der eifrigste Verfechter der neuen Idee werden. Nun wurde sie also mit dem der Nation eigenen ideellen Fanatismus durchbuchstabiert.
ERFURT: AfD-Parteitag geht in zweite Runde! Polizei bereitet sich auf Krawalle vor I WELT LIVESTREAM











