Der Ausschluss des AfD-Politikers Joachim Paul von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen am 21. September 2025 steht offenbar in einem größeren Zusammenhang: So war das Verfassungsschutz-Dossier, das die Stadt Ludwigshafen über Paul anforderte, und welches letztlich zu seinem Ausschluss führte, die direkte Folge einer Handlungsempfehlung der zentralen Verwaltungsbehörde, die wiederum dem rheinland-pfälzischen Innenministerium unterstellt ist. Das zeigen exklusive NIUS-Recherchen und Dokumente, die der Redaktion vorliegen.
Demnach schrieb die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) am 14. Juli in einem Schreiben an die Ludwigshafener Oberbürgermeisterin Jutta Steinruck, dass die „Verfassungstreue eine Wählbarkeitsvoraussetzung“ für Wahlbeamte sei. Die Behörde teilte ferner mit, die Gemeindeverwaltung habe bei „objektiven Anhaltspunkten“ eine „Prüfung auf Verfassungstreue zu erstrecken“. Bei der ADD handelt es sich um die Kommunalaufsicht mit Sitz in Trier, in deren Kompetenzbereich etwa die Prüfung und Beanstandung von Haushalten, städtebauliche Erneuerung, Sportanlagenförderung oder Denkmalschutz auf Gemeindeebene fallen.
Und offenbar auch die Gesinnungsprüfung von Oberbürgermeister-Kandidaten. Denn genau jene Behörde teilte der Stadt Ludwigshafen in besagtem Schreiben vom 14. Juli mit: „Für die Prüfung von Wahlvorschlägen im Wahlverfahren bedeutet dies, dass bei Bestehen von objektiven Anhaltspunkten dafür, dass die Verfassungstreue der Bewerberin oder des Bewerbers für ein kommunales Wahlamt nicht gegeben sein könnte, die zuständige Wählleitung oder Aufsichtsbehörde frühzeitig die Verfassungsschutzabteilung des Ministeriums des Innern und für Sport unter Angabe der objektiven Anhaltspunkte […] informiert.“ Das Schreiben ging am 15. Juli per E-Mail bei der Stadt ein, wie diese NIUS gegenüber bestätigte. Auch die Rheinpfalz hatte über die brisante Kontaktaufnahme berichtet.
Alles in SPD-Hand: Der Ausschluss Joachim Pauls von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen trägt rote Parteifarbe.
Drei Tage später, am 18. Juli, wurde die 175.000-Einwohner-Stadt am Rhein schließlich tätig – und schrieb dem Amt für Landesverfassungsschutz, man benötige Informationen über den Bewerber Joachim Paul (AfD). Dessen Kandidatur war seit dem 3. Mai bekannt, Ende Juli wollte Paul seine Bewerbungsunterlagen einreichen. Auf Grundlage der Kontaktaufnahme der Stadt Ludwigshafen entstand dann aber das elfseitige Dossier, das NIUS exklusiv veröffentlichte, und in dem auf Grundlage von Kontaktschuld-Konstruktionen, Publikationen über „Herr der Ringe“ oder Kritik an der Entwicklung des Stadtteils Hemshof Joachim Pauls Verfassungstreue angezweifelt wurde.
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