Der ehemalige Präsident von Eintracht Frankfurt, Peter Fischer, ist mehrfach wegen seiner Hasstiraden gegenüber der AfD, ihren Wählern und Anhängern aufgefallen. Trotz seiner derben Wortwahl kommt Fischer glimpflich davon. Die zuständige Staatsanwaltschaft Köln hat alle Strafanzeigen „mangels Anfangsverdacht“ zurückgewiesen, wie Oberstaatsanwalt Ulrich Bremer Apollo News bestätigt. Von Ermittlungen wird abgesehen.
Neben der Verwendung der Bezeichnung „Nazi“ für AfD-Anhänger („Jeder Vierte oder jeder Fünfte auf der Straße ist ein Nazi!“) rief Fischer auch zu Gewalt auf (Apollo News berichtete). „Rennt denen die Türen und die Tore ein, gebt denen Ohrfeigen. Kotzt ihnen ins Gesicht!“, forderte Fischer. Jeder, der sein Kreuz bei der AfD mache, sei ein Nationalsozialist, „nix anderes“. Die Aussagen fielen im Rahmen eines RTL-Interviews.
Die Staatsanwaltschaft sah in den genannten Punkten eine zulässige Meinungsäußerung. „Die in Rede stehenden Aussagen des Beanzeigten werden […] vollumfänglich als gedeckt durch das Recht auf Meinungsfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes angesehen. Es hat sich also weder ein Anfangsverdacht wegen der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten noch wegen Volksverhetzung oder Beleidigung pp. begründen lassen“, begründet Bremer gegenüber Apollo News die Entscheidung der Staatsanwaltschaft.
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