„Ich hasse die Meinungsfreiheit“ – für dieses Faeser-Meme wurde der Chef des AfD-nahen „Deutschland Kuriers“, David Bendels, am 7. April vom Amtsgericht Bamberg zu sieben Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt auf Bewährung, verurteilt. Apollo News konnte nun die gesamte Urteilsbegründung einsehen. Darin heißt es, dass der Leser angeblich nicht fähig wäre, das Meme – den „verächtlich machenden Post“ – als Satire zu erkennen. Deshalb sei der Beitrag „nicht durch die Meinungs- und Kunstfreiheit des Art. 5 GG gedeckt“.
„Der Angeklagte hat sich mithin der gegen Personen des politischen Lebens gerichteten Verleumdung gemäß […] schuldig gemacht“, heißt es in der siebenseitigen Urteilsbegründung, die sich auf den Paragrafen 188 des Strafgesetzbuchs, also Politiker-Beleidigung, beruft. Es handle sich um „eine bewusst unwahre Tatsachenbehauptung“. Denn aus einem „Vergleich des Posts mit dem Original-Bild“ habe sich ergeben, dass „das dort abgebildete und echt wirkende Geschehen in Wirklichkeit so nicht stattgefunden“ habe.
Der Beitrag, den Bendels im Kontext von Faesers Ankündigung, gegen vermeintliche Staatsverhöhnung vorzugehen, am 28. Februar 2024 auf X veröffentlicht hatte, sei einem „Betrachter nicht als verändertes Bild erkennbar“ gewesen. Dies hätte Bendels „zumindest billigend in Kauf genommen“. Der „einzelstehende Post, der auf kein vorangegangenes Geschehen Bezug nimmt“ würde „keine Hinweise auf eine satirische Darstellung“ enthalten. Eine solche sei außerdem „nicht ohne Weiteres erkennbar, da Nancy Faeser tatsächlich im Original ein Blatt Papier vor dem Körper hält und sich der abgeänderte Text damit nahtlos an die Körperhaltung und Umgebung des Originalbildes einfügt“.
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