Am 23. Juni findet vor dem Bundesverfassungsgericht eine Verhandlung statt, von der vieles abhängt – für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, die zahlenden Bürger, und für das Grundvertrauen in die Wirkung von Politik.
ARD, ZDF und Deutschlandradio reichten schon 2024 eine Verfassungsklage gegen die Bundesländer ein, um die Erhöhung des monatlichen Rundfunkbeitrags von derzeit 18,36 auf 18,94 Euro zu erzwingen. Die Steigerung sollte eigentlich schon ab dem 1. Januar 2025 gelten. Allerdings hielten die Ministerpräsidenten mehrerer Länder das mit Blick auf ihre Landesparlamente und die Stimmung unter den Bürgern nicht für durchsetzbar.
Diese Ansicht vertreten die meisten Ministerpräsidenten auch heute. Erstens wegen der gehäuften Skandale der Anstalten – von der Verschwendung beim RBB bis zu dem Verkauf von KI-generierten Bildern als angebliche US-Reportage beim ZDF. Zweitens, weil sich die Sender bis jetzt allen ernsthaften Sparanstrengungen verweigern, etwa durch Zusammenlegung von ARD-Anstalten. Und drittens, weil schon jetzt in Thüringen und Sachsen-Anhalt Parlamentsmehrheiten von AfD und einer CDU existieren, in der man eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags ebenfalls nicht in den Wahlkreisen vertreten möchte.
AfD-Parteitag in Erfurt - Tag 2 | 05.07.26











