Sogar die Bedienungshinweise der EU, die sie einmal für sich selbst geschrieben hat, scheinen im Fall der Fälle nicht zu gelten. Dieser Eindruck verfestigt sich gerade durch das Beharren einer einflussreichen Brüssel-Straßburger Kamarilla, die die „freiwillige“ und verdachtsunabhängige Chatkontrolle 1.0 noch vor der Sommerpause im Trilog der EU-Organe durchdrücken will. Es geht um jene Ausnahmeregel vom EU-Datenschutz und der EU-Grundrechtecharta (digitales Briefgeheimnis), die eigentlich im April diesen Jahres ausgelaufen ist, weil das EU-Parlament sie nicht verlängerte. Diese Nachricht vom definitiven Auslaufen der alten Regelung wird immerhin durch das neue Manöver bestätigt.
Denn der Ministerrat und die EVP-Fraktion versuchen laut Berichten gerade, eine Alternative zu finden. Die Chatkontrollen-Regelung von 2021 kann demnach nicht mehr verlängert werden, weil das vor dem Stichtag im April hätte geschehen müssen. Die Regelungslücke, die oft an die Wand gemalt wurde, ist damit eingetreten. Theoretisch müsste der Meta-Konzern damit aufgehört haben, alle Messenger-Chats zu scannen und die Auswertungen an die Behörden weiterzuleiten.
Aber in Brüssel gibt man sich nicht geschlagen, versucht Klimmzüge und Kinnhaken, die manchmal auch einen selbst oder den Nachbarn treffen. So will nun der Rat selbst – ganz unüblich für ihn im EU-Regelkorsett – ein formal neues Gesetz verfassen und einbringen, das aber dem gewesenen aufs Haar gleicht. Eigentlich darf nur die allmächtige Kommission neue Gesetze einbringen. Aber in diesem Fall und weil es sich nur um eine Art Notkopie handelt, scheint es akzeptabel.
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