Wer vermeintlich „falsche“ Ansichten vertritt, könnte in Zukunft von der Kommune daran gehindert werden, Immobilien zu erwerben. Dies geht aus einem Gesetzentwurf aus dem Bauministerium von Verena Hubertz (SPD) hervor. Demnach sollen Kommunen ein Vorkaufsrecht bekommen, wenn der potenzielle Käufer einer Immobilie „verfassungsfeindliche Bestrebungen“ verfolgt. Um diese Bestrebungen zu überprüfen, will die Regierung sogar das Verfassungsschutzgesetz ändern, damit der Verfassungsschutz Daten über den potenziellen Käufer weitergeben darf.
Konkret handelt es sich um einen Referentenentwurf zur „Modernisierung des Städtebau- und Raumordnungsrechts“ aus dem Haus von Hubertz. Darin sind unterschiedliche Maßnahmen zur Änderung des Baurechts enthalten, unter anderem soll die Enteignung von Immobilienbesitzern möglich sein, wenn es sich um sogenannte Schrottimmobilien handelt (NIUS berichtete).
Zudem sollen Personen mit Ansichten, die der Verfassungsschutz als gefährlich ansieht, am Hauskauf gehindert werden. Die Baurechtsreform soll, so der Entwurf, zu einer „Stärkung der Gemeinwohlorientierung“ beitragen und „sozialen Missständen vorbeugen“. Zu diesem Zweck will die Regierung der „räumlichen Wirkung organisierter Kriminalität sowie rechts-, links- oder religiös motivierter extremistischer Bestrebungen“ vorbeugen.
Bauministerin Hubertz bei einer Sitzung des Bundeskabinetts
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