Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat den vorübergehenden Abschiebeschutz für einen 19-jährigen Syrer, der sich derzeit in Österreich in Abschiebehaft befindet, nicht verlängert. Das teilte das Menschenrechtsgericht des Europarats am Mittwochabend mit.
In einer Pressemeldung des Gerichts, aus welcher der österreichische Standard zitiert, heißt es: „Auf Basis der vorliegenden Informationen entschied das Gericht, den am 11. August verhängten Abschiebeschutz, der erteilt worden war, weil nicht ausgeführt wurde, dass dem Mann im Fall seiner Rückkehr kein reelles und imminentes Risiko irreparablen Schadens drohe, aufzuheben.“
Der Betroffene, ein sunnitischer Syrer aus der Region Hasaka, hatte 2022 in Österreich um Asyl angesucht. Sein Antrag blieb zunächst unbehandelt, da er für die Behörden nicht auffindbar war. Im Jahr 2024 wurde das Gesuch schließlich abgelehnt. Danach wurde der junge Mann mehrfach straffällig und unter anderem wegen Ladendiebstahls und unbewaffneten Raubs verurteilt. Nach seiner Haftstrafe gab er an, in Syrien weder politisch verfolgt noch strafrechtlich belangt worden zu sein, sondern das Land aufgrund des Bürgerkriegs verlassen zu haben. Ein weiterer Asylantrag im Jahr 2025 blieb erfolglos.
DONALD TRAMPELT AUF NATO-GIPFEL: Drohung an Iran, Zorn gegen Spanien & Lob für Selenskyj | WELT LIVE










