Der SPD-Generalsekretär Mathias Miersch erklärte im Gespräch mit der Frankfurter Allgemeinen Zeitung, dass ein Verbotsverfahren gegen die AfD „ernsthaft geprüft und gegebenenfalls eingeleitet werden“ könnte. Voraussetzung ist jedoch das „angekündigte Gutachten des Verfassungsschutzes“, so Miersch. Sollte dieses zeigen, „dass die AfD gesichert rechtsextrem“ sei und „eine konkrete Gefahr für unser demokratisches Gemeinwesen“ darstelle, dann wäre dies Miersch zufolge ein „starkes Signal“, auf dessen „Grundlage“ dann die Verbotsschritte beginnen könnten.
Die neue Stärke der AfD besorgt den SPD-Generalsekretär. Miersch zufolge könne man das Erstarken von „Rechtspopulisten und Rechtsextremen“ nicht einfach so akzeptieren. Das würde ihm nicht reichen. Mit der AfD müsse man sich jetzt auseinandersetzen, ob man wolle „oder nicht“. Doch niemand könne gezwungen werden, „aus freien Stücken einen AfD-Kandidaten zu wählen“, so Miersch weiter.
Er selbst nehme sein „parlamentarisches Recht wahr“ und würde entscheiden, ob „eine Person als Bundestagsvizepräsident geeignet“ sei oder eben „nicht“. Dieses Vorgehen sei „keine Form der Ausgrenzung, sondern Demokratie“. Diese „Haltung“ würden ihm „alle Gerichte bestätigen“, fügte er hinzu.
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