Die Landtagswahl in Sachsen am 1. September 2024 hat ein brisantes Nachspiel. Das am Wahlabend sprunghaft noch digital veränderte Ergebnis beschäftigt jetzt sogar das Landesverfassungsgericht Sachsens. Es geht am Ende womöglich um eine neue Sitzverteilung im Landtag zu Lasten von Rot-Grün und zugunsten von CDU und AfD.
Laut Tichys Einblick vorliegenden Dokumenten richtet sich eine Verfassungsbeschwerde vom 20. Juni gegen die Zurückweisung zweier Wahleinsprüche zur Landtagswahl. Die Beschwerdeführer rügen eine mathematisch belegte Abweichung von mindestens 45.069 Stimmen, die die Sitzverteilung im sächsischen Landtag verändert hätte. Ebenso seien Unregelmäßigkeiten im Auszählungsverlauf, etwa Rücksprünge im Zählstand und Ergebnisverschiebungen bei gleichbleibender Gemeindeanzahl dokumentiert. Eine sachliche Prüfung der Einsprüche erfolgte jedoch nicht. Die zuständigen Stellen verweigerten Akteneinsicht und die Herausgabe prüfungsrelevanter Daten.
Mehr noch: Die pauschale Zurückweisung der Einsprüche verletze die Grundsätze der Wahlöffentlichkeit, Nachprüfbarkeit und Gleichheit sowie das Recht auf effektiven Rechtsschutz und rechtliches Gehör.
Der Verfassungsgerichtshof hat jetzt nach Informationen von Tichys Einblick den Eingang der Klage bestätigt und die Unterlagen beim Landtag angefordert. Allein die Verfassungsbeschwerde ist auf 160 Seiten umfassend dokumentiert. Die relativ schnelle Reaktion des sächsischen Gerichtshofs innerhalb von wenigen Tagen ist sehr ungewöhnlich.
Eigentlich hätte sich die noch existierende Demokratie von Anfang an die Frage stellen müssen: Was ist eine Wahl wert, wenn ihre Korrektheit zwar bezweifelt wird, aber niemand prüft?
Weil die sächsische Administration unter CDU-Minderheitsministerpräsident Michael Kretschmer sich jedoch davor drückt, stellt diese Frage ein parteiloser Unternehmer und Informatiker aus Dresden. Der Name des Beschwerdeführers ist TE bekannt.
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