Die Zahlungen von deutschem Kindergeld auf ausländische Konten sind im ersten Halbjahr 2025 leicht gestiegen. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit überwies der Staat von Januar bis Juni rund 270 Millionen Euro ins Ausland – zwölf Millionen mehr als im gleichen Zeitraum des Vorjahres. Zuerst hatte die Bild-Zeitung darüber berichtet.
Kindergeld aus Deutschland steht auch Empfängern mit Wohnsitz außerhalb des Landes zu, sofern sie hier steuerpflichtig sind oder einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen. Ebenso haben EU-Bürger sowie Staatsangehörige aus Ländern mit entsprechenden Abkommen – darunter Türkei, Serbien und Marokko – Anspruch, sofern sie in Deutschland leben und arbeiten oder unverschuldet arbeitslos sind. Auch anerkannte Flüchtlinge und Asylberechtigte erhalten Kindergeld.
Nach Angaben der Bundesagentur handelt es sich bei Zahlungen ins Ausland nur um einen sehr kleinen Anteil. „Knapp ein Prozent des ausgezahlten Kindergelds wird auf ausländische Konten überwiesen“, teilte die Behörde mit. In vielen Fällen sei Deutschland zudem „nachrangig zuständig“ – es würden also nur Differenzbeträge gezahlt, wenn das Kindergeld im jeweiligen Heimatland niedriger ausfällt.
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