Eigentlich sollte das Gutachten des Brandenburger Verfassungsschutzes über den AfD-Landesverband erst am Donnerstag von Innenminister René Wilke vorgestellt werden. NIUS veröffentlichte es jedoch jetzt schon. Der Landesverband Brandenburg wird demnach zukünftig als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Unter anderem verweist man in dem Gutachten auf DDR-Vergleiche von verschiedenen AfD-Politikern, die der Brandenburger Verfassungsschutz als „geschichtspolitisch motivierte DDR-Vergleiche“ einstuft. Demnach seien gleich mehrere Äußerungen verfassungsrechtlich relevant.
So schrieb der AfD-Landtagsabgeordnete Dennis Hohloch am 03.10.2023 etwa auf seinem Facebook-Profil: „Vor gut 33 Jahren beendeten mutige Männer und Frauen das sozialistische Experiment auf deutschem Boden. Heute müssen wir dafür sorgen, dass sich so etwas mit den Grünen nicht wiederholt“. Der Brandenburger Verfassungsschutz hält das für eine problematische Aussage.
In dem Gutachten wird auch eine Aussage des Ex-Fraktionsvorsitzenden Andreas Kalbitz genannt. Dieser hatte im Juni 2023 anlässlich des Jahrestages des 17. Juni 1953, Tag des Volksaufstands in der DDR, auf Facebook geschrieben: „Auch wenn sich die Geschichte nicht wiederholt, so reimt sie sich auch im Jahr 2023. Denn auch heute wird unser Volk im Sinne einer inländerfeindlichen Ideologie ausgepresst und regierungskritische Kräfte, die sich dagegen friedlich zur Wehr setzen, werden von einem Netz aus Politik, Medien und sogenannter Zivilgesellschaft verunglimpft“.
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