AfD-Landtagsabgeordneter Joachim Paul scheitert mit Eilantrag gegen Wahlausschluss

vor 11 Monaten

AfD-Landtagsabgeordneter Joachim Paul scheitert mit Eilantrag gegen Wahlausschluss
Bildquelle: Apollo News

Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße in Rheinland-Pfalz hat den Eilantrag des AfD-Landtagsabgeordneten Joachim Paul am Montag abgelehnt. Paul hatte einen Eilantrag gegen seinen Wahlausschluss eingereicht. Der AfD-Kandidat wurde nicht zur Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen zugelassen. Das Gericht teilte in einer Pressemitteilung mit, dass der Eilantrag abgelehnt werde, weil er nicht zulässig sei.

Stattdessen soll der AfD-Politiker nach der Oberbürgermeisterwahl eine Beschwerde einreichen. Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass eine geordnete Wahl wichtiger sei. Die Berücksichtigung von Anträgen sei nur in Ausnahmefällen möglich, denn ansonsten könne es zu Chaos kommen, wenn mehrere Politiker Eilanträge stellen und deren Umsetzung vor der Wahl nicht garantiert werden könne. Es sei dem AfD-Politiker zuzumuten, bis nach der Wahl zu warten.

Paul hatte angeführt, dass durch den Ausschluss sein passives Wahlrecht verletzt würde. Laut dem Gericht hätte er nicht glaubhaft machen können, dass „die Zurückweisung des Wahlvorschlags offensichtlich rechtswidrig wäre“, wie es in der Pressemitteilung heißt. Das Gericht teilte mit, dass für den Wahlausschuss begründete Zweifel bestanden hätten, ob Joachim Paul stets verfassungstreu handeln würde. So wurde er im Verfassungsschutzbericht 2024 des Landes Rheinland-Pfalz genannt. Das Gericht könne keine Entscheidung über die Frage der Verfassungstreue treffen, hieß es weiter in der Erklärung.

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