Die der AfD nahestehende Desiderius-Erasmus-Stiftung hat keinen Anspruch auf staatliche Fördergelder für das Jahr 2021. Das hat der 5. Senat des nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgerichts (OVG) in Münster entschieden und damit eine Berufung der Stiftung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln zurückgewiesen.
Mit der Entscheidung bestätigte das Gericht im Ergebnis die Vorinstanz. Die Stiftung hatte vom Bund verlangt, Fördermittel für gesellschaftspolitische Bildungsarbeit nachträglich auszuzahlen. Hintergrund ist, dass parteinahe Stiftungen in Deutschland üblicherweise mit erheblichen Mitteln aus dem Bundeshaushalt unterstützt werden.
In seiner Begründung stützt sich das OVG maßgeblich auf eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2023. Karlsruhe hatte damals festgestellt, dass die bis dahin praktizierte Förderung parteinaher Stiftungen allein auf Grundlage des Haushaltsgesetzes und einer daraus entwickelten Verwaltungspraxis verfassungswidrig war.
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