Es ist Zeit für eine Aufarbeitung: Vor wenigen Tagen hat ein Gericht im Eilverfahren entschieden, dass der Verfassungsschutz die AfD vorerst nicht als rechtsextrem einstufen darf. Die Richter haben sich so detailliert mit dem mehr als 1000 Seiten starken Gutachten befasst, dass Beobachter zu dem Schluss kommen: Sollten keine neuen, gravierenden Tatsachen auftauchen, dürfte auch die Hauptsache kaum anders ausgehen – und damit wäre einem möglichen Verbotsverfahren die Grundlage entzogen.
Wie schnell diese Entwicklung eingetreten ist, wirkt bemerkenswert. Denn der mediale Tenor war lange Zeit ein anderer. NIUS analysiert die elf Tage regierungskonformer Berichterstattung, in denen kaum Zweifel an der Richtigkeit des Gutachtens erkennbar waren.
Zwischen dem 2. Mai und dem 13. Mai 2025 läuft in Deutschland eine klassische Medienmechanik ab: Der Verfassungsschutz stufte die Bundes-AfD als „gesichert rechtsextrem“ ein – und ein großer Teil der Berichterstattung behandelt diese Einstufung wie einen beweiskräftigen Befund, nicht wie eine behauptete Bewertung, die Journalisten zunächst nachvollziehen und überprüfen müssten.
Die Tagesschau der ARD titelt: „Warum die AfD ‚gesichert rechtsextremistisch‘ ist“ – und nicht sei.
Die ARD-Tagesschau macht sich die Behauptung des Verfassungsschutzes unmittelbar zu eigen.
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