Der Verfassungsschutz stützt sich in seiner Bewertung der AfD als „gesichert rechtsextremistisch“ vorwiegend auf ein attestiertes „ethnisch-abstammungsmäßiges Volksverständnis“ der Partei – im jüngst bekanntgewordenen Gutachten der Behörde werden aber noch viele weitere Vorwürfe gegen die AfD erhoben. Unter anderem setzt sich die Zitatesammlung lang und breit mit echten oder vermeintlich antisemitischen Aussagen von AfD-Funktionären auseinander. Mehrmals referiert der Verfassungsschutz dabei auch auf die sogenannte „Flugblatt-Affäre“ um Hubert Aiwanger.
Der bayerische Vize-Ministerpräsident und Chef der Freien Wähler war nach einer inszenierten Kampagne der Süddeutschen Zeitung in den Fokus gerückt: In seinem Schulranzen hatte er als 16-Jähriger ein infames Flugblatt dabei, welches „Vaterlandsverrätern“ unter anderem einen „Freiflug durch den Schornstein von Auschwitz“ oder „eine kostenlose Kopfamputation durch Fallbeil“ als „Preis“ für ein morbides „Gewinnspiel“ anbietet. Das Flugblatt hat infamen Inhalt und macht die Opfer der KZ verächtlich, drückt aber keine direkte Judenfeindlichkeit aus.
Mehrere AfD-Politiker hatten Aiwanger damals verteidigt und sinngemäß argumentiert, man dürfe den Erwachsenen nicht für „Jugendsünden“ viele Jahrzehnte später bestrafen. Björn Höcke wird für eine solche Äußerung im Kapitel „antisemitische Aussagen und Positionen“ geführt. Der Chef der AfD Thüringen schrieb auf Facebook:
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