Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) hat eine verpflichtende Heranziehung arbeitsfähiger Bürgergeld-Empfänger zu gemeinnütziger Arbeit gefordert. In einem Interview mit der Bild am Sonntag sagte Schulze: „Ich glaube, wir müssen als Allererstes über diejenigen reden, die arbeiten könnten, aber nicht arbeiten gehen.“
„Für die Leistung, die du bekommst, erwarten wir auch eine Gegenleistung“, sagte er. Als mögliche Tätigkeiten nannte er Arbeiten für Kommunen. „Zum Beispiel in einer Kommune mitzuarbeiten, Laub zu fegen oder jetzt im Winter, wenn Schnee liegt.“ Gemeinnützige Arbeit sei in Deutschland nicht verboten.
Auf eine Anfrage der Zeitung äußerte sich das von Bärbel Bas (SPD) geführte Bundesarbeitsministerium zurückhaltend. Eine Sprecherin sagte: „Die Bereitstellung von gemeinnützigen Arbeitsgelegenheiten ist mit hohen Kosten und einem hohen Verwaltungsaufwand verbunden, zum Beispiel weil die Arbeitsgelegenheiten organisiert und die Arbeit beaufsichtigt werden muss.“ Weiter erklärte sie: „Es entstehen also Kosten zusätzlich zu den weiterlaufenden Regelleistungen.“ Vorrangiges Ziel sei es, Bürgergeldbeziehende in reguläre Beschäftigung zu integrieren.
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