Auch Ausländerbehörde versagte: Irakischer Mädchen-Mörder kam nicht in Abschiebehaft, weil „der Antrag so mangelhaft“ war

vor 10 Monaten

Auch Ausländerbehörde versagte: Irakischer Mädchen-Mörder kam nicht in Abschiebehaft, weil „der Antrag so mangelhaft“ war
Bildquelle: NiUS

Der Fall der getöteten 16-jährigen Ukrainerin Liana K. aus Friedland wirft immer größere Fragen nach dem Versagen deutscher Behörden auf. Im Zentrum steht nun ein Antrag auf Abschiebehaft gegen den tatverdächtigen 31-jährigen Iraker, der im Juli 2025 vom Amtsgericht Hannover zurückgewiesen wurde. Nicht das Gericht verhinderte eine Inhaftierung, sondern die gravierenden Versäumnisse der Ausländerbehörde, erklärt das Amtsgericht Hannover gegenüber NIUS.

Liana K., die 2022 aus der Ukraine nach Deutschland gekommen war, wurde am 11. August am Bahnhof Friedland von dem Iraker vor einen einfahrenden Güterzug gestoßen und getötet. Der Mann, dessen Asylantrag bereits im Dezember 2022 abgelehnt worden war, hätte seit März 2025 abgeschoben werden können. Dennoch lebte er weiter in Niedersachsen – und stand am Tag der Tat gleich zweimal im Mittelpunkt polizeilicher Maßnahmen, ohne festgesetzt zu werden. Lesen Sie hier ausführlich über den Fall.

Nach dem Tod der 16-jährigen Liana K. an diesem Bahnhof warnte die Polizei wochenlang vor „Spekulationen“ – die sich im Nachhinein als richtig erwiesen.

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