Aus „verfassungsrechtlicher Sicht unzulässig“: AfD droht Bundestagspräsidentin mit Klage wegen Sondersitzungen

vor mehr als 1 Jahr

Aus „verfassungsrechtlicher Sicht unzulässig“:  AfD droht Bundestagspräsidentin mit Klage wegen Sondersitzungen
Bildquelle: Apollo News

In einem Schreiben an Bundestagspräsidentin Bärbel Bas, das Apollo News vorliegt, kritisiert die AfD die geplanten Sondersitzungen des alten Bundestags für das Sondervermögen von Union und SPD. Die Partei fordert eine Absage der Sitzungen. Andernfalls droht die AfD mit einer Verfassungsklage, sollte Bas an der Einberufung festhalten. Unterstützt wird die AfD in ihrem Vorhaben von der Kanzlei Höcker, die das Schreiben verfasst hat.

Die Sitzungen, die für die kommenden zwei Wochen angesetzt sind, wurden auf Verlangen von CDU und CSU sowie der SPD einberufen. Hintergrund ist die Grundgesetzänderung, die erforderlich ist, um einen Infrastruktur-Sondertopf in Höhe von 500 Milliarden Euro zu schaffen und massive Investitionen in die Verteidigung zu ermöglichen. Die bisherigen Mehrheitsverhältnisse im alten Bundestag würden eine Verabschiedung noch ermöglichen – im neuen Parlament hingegen fehlt SPD und Union auch mit den Grünen die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit.

In dem Schreiben argumentiert die AfD, dass die Einberufung der Sitzungen gegen Artikel 39 des Grundgesetzes verstoße. Laut dieser Vorschrift kann der Bundestagspräsident eine Sondersitzung nur dann einberufen, wenn ein Drittel der Abgeordneten dies ausdrücklich verlangt. Die Bundestagspräsidentin stützt sich jedoch lediglich auf das Verlangen der beteiligten Fraktionen, die insgesamt mehr als ein Drittel der Sitze innehaben.

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