Die Einführung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, die im März 2022 in Kraft trat, sorgte bei der Berliner Feuerwehr für Unmut. Die Berliner Zeitung hat nun mehr als 2200 Seiten interner Lagefortschreibungen veröffentlicht, die das Infektionsgeschehen zwischen Februar 2020 und Ende August 2023 dokumentieren. Ab dem 15. März 2020 wurden mit dem ersten Infektionsfall auch Erkrankte und Genesene innerhalb der Feuerwehr systematisch erfasst.
Die Zahlen dieser Berichte legen zumindest Zweifel an der Sinnhaftigkeit der später beschlossenen Impfpflicht nahe. Bereits im Lagebericht vom 1. April 2021 wurde ein Impfdurchbruch dokumentiert. Dort heißt es: „Aktuell gibt es bisher im einstelligen Bereich positiv getestete MA, obwohl diese bereits die Erst- und teilweise die Zweitimpfung inklusive ausreichender Einwirkzeit erhalten haben.“ Weiter wird festgehalten, dass der Impfstatus „keinen Einfluss auf die allgemein geltenden Hygieneregeln“ habe. Zudem wurde an die Mitarbeiter appelliert, „mindestens einmal wöchentlich“ einen Schnelltest durchzuführen.
Wenige Wochen später stellte der Berliner Senat vollständig Geimpfte Personen mit negativem Testergebnis gleich und hob für sie die Testpflicht auf. Im Lagebericht vom 4. Mai 2021 betonte die Feuerwehr jedoch, diese Entscheidung habe keine Auswirkungen auf die interne Teststrategie. „Insbesondere für noch nicht oder nicht vollständig geimpfte Dienstkräfte gilt die angeordnete Pflicht zur Testung nach § 6a der InfSchMV vollumfänglich weiter“, heißt es dort.
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