Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat am Freitagabend ein Redeverbot für Björn Höcke als unzulässig verworfen. Damit folgte das Gericht einer Beschwerde des AfD-Kreisverbandes Bayreuth und verwarf die Beschwerde der Stadt Lindenberg.
Hintergrund der Entscheidung sind zwei Wahlkampfveranstaltungen am Samstag und Sonntag in Bayern, bei denen Höcke als Redner auftreten soll. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Bayreuth ein verhängtes Redeverbot der Stadt Seybothenreuth als rechtmäßig eingestuft. Das Verwaltungsgericht Augsburg hingegen stufte ein solches Redeverbot als nicht hinreichend begründet sein.
Im oberfränkischen Seybothenreuth wollte man AfD-Politiker Björn Höcke als Redner von einer Wahlkampfveranstaltung seiner Partei ausschließen. Das Verwaltungsgericht Bayreuth hatte es am Donnerstag für hinreichend wahrscheinlich gehalten, dass er in seiner Rede die Nazi-Herrschaft billigen, verherrlichen oder rechtfertigen würde.
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