Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs: Redeverbot für Höcke ist unzulässig

vor 5 Monaten

Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs: Redeverbot für Höcke ist unzulässig
Bildquelle: NiUS

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat am Freitagabend ein Redeverbot für Björn Höcke als unzulässig verworfen. Damit folgte das Gericht einer Beschwerde des AfD-Kreisverbandes Bayreuth und verwarf die Beschwerde der Stadt Lindenberg.

Hintergrund der Entscheidung sind zwei Wahlkampfveranstaltungen am Samstag und Sonntag in Bayern, bei denen Höcke als Redner auftreten soll. Zuvor hatte das Verwaltungsgericht Bayreuth ein verhängtes Redeverbot der Stadt Sey­bo­then­reuth als rechtmäßig eingestuft. Das Verwaltungsgericht Augsburg hingegen stufte ein solches Redeverbot als nicht hinreichend begründet sein.

Im ober­frän­ki­schen Sey­bo­then­reuth wollte man AfD-Po­li­ti­ker Björn Höcke als Red­ner von einer Wahl­kampf­ver­an­stal­tung sei­ner Par­tei ausschließen. Das Verwaltungsgericht Bay­reuth hatte es am Donnerstag für hin­rei­chend wahr­schein­lich gehalten, dass er in sei­ner Rede die Nazi-Herr­schaft bil­li­gen, ver­herr­li­chen oder recht­fer­ti­gen würde.

Publisher Logo

Dieser Artikel ist von NiUS

Klicke den folgenden Button, um den Artikel auf der Website von NiUS zu lesen.

Weitere Artikel