Ein Großteil der Ermittlungen wegen des sogenannten Blasphemie-Paragrafen in Berlin ist in den letzten Jahren wegen angeblicher Islamfeindlichkeit geführt worden. Das hat eine Anfrage von Apollo News bei der Staatsanwaltschaft der Bundeshauptstadt ergeben. Im vergangenen Jahr wurde sogar die Hälfte der Verfahren wegen mutmaßlicher Islamfeindlichkeit geführt. Damit ist der Anteil seit 2023 von 20 Prozent auf 50 Prozent angestiegen.
Der Paragraf 166 des Strafgesetzbuches verbietet die „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen“. Wenn diese Beschimpfung geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, kann es eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geben.
Von 2023 bis 2025 gab es insgesamt 76 Ermittlungsverfahren wegen des Paragrafen, wie aus einer Aufstellung hervorgeht, die Apollo News vorliegt. Die Staatsanwaltschaft unterscheidet dabei zwischen einem „christenfeindlichen“, einem „antisemitischen“, einem „islamfeindlichen“ und einem „fremdenfeindlichen“ Hintergrund. Außerdem gibt es weitere Fälle, die in der Statistik keiner bestimmten Religion, sondern der Kategorie „Sonstige“ zugeordnet werden.
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