Die offenen Forderungen der Bundesagentur für Arbeit sind auf mittlerweile 6,4 Milliarden Euro gestiegen. Knapp 4,5 Milliarden Euro entfallen auf die Schulden von Bürgergeld-Empfängern im Rechtskreis SGB II. Rund 1,9 Milliarden Euro an offenen Forderungen weist die Bilanz der Bundesagentur im Rechtskreis SGB III auf, der die Arbeitsförderung und finanzielle Leistungen wie Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld oder Insolvenzgeld regelt.
Die Zahlen stammen aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage des AfD-Bundestagsabgeordneten René Springer und aus einer NIUS-Anfrage bei der Bundesagentur für Arbeit.
Die Daten zeichnen ein eindeutiges Bild: Seit Jahren steigen die Schulden von Bürgergeld-Empfängern an, während die Aussicht darauf, das Geld jemals wiederzusehen, stetig sinkt. Wies die Bilanz der Bundesagentur für Arbeit im Dezember 2021 noch 2,7 Milliarden Euro an offenen Forderungen für Bürgergeld-Empfänger aus, waren es im Dezember 2023 schon 3,7 Milliarden Euro. Bis Oktober 2025 wuchs die Summe auf 4,5 Milliarden Euro an.
DEUTSCHLAND: Klingbeil präsentiert Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2027 & Finanzplan bis 2030











