Stoppt das Bundesverfassungsgericht die Sondersitzung des Bundestags am Donnerstag? In Karlsruhe sind bislang sechs Klagen eingegangen, mit denen die Sondersitzungen des „alten“ Bundestags am Donnerstag und am nächsten Dienstag verhindert werden sollen. Das teilte das Bundesverfassungsgericht am Dienstag auf Anfrage von NIUS mit.
Damit geht es um vier Organstreitverfahren, die mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verbunden sind. Bundestagspräsidentin Bärbel Bas soll nach dem Wunsch der Anträge die Sondersitzungen am 13. und 18. März absagen. Eine Klage wurde eingereicht von der AfD-Fraktion und den AfD-Abgeordneten Stephan Brandner sowie Anna Leonore Labitzke Rather.
Dazu kommt ein eigener Antrag von fünf Abgeordneten der AfD-Fraktion (drei Abgeordnete des 20. und 21. Deutschen Bundestags, zwei Abgeordnete des 21. Deutschen Bundestags). Gleichzeitig ziehen zwei Abgeordnete der Linkspartei (Jan van Aken und Ines Schwerdtner) sowie die „Vor-Fraktion Die Linke im 21. Deutschen Bundestag“ vor das Gericht in Karlsruhe. Die fraktionslose Abgeordnete Joana Cotar hat ebenfalls eine Klage beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Dazu kommen zwei Verfassungsbeschwerden von Einzelpersonen, jeweils mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
Auch die Linkspartei reichte Klage ein.
DEUTSCHLAND: Klingbeil präsentiert Regierungsentwurf des Bundeshaushalts 2027 & Finanzplan bis 2030











