Die Grünen flogen 2006 aus dem rheinland-pfälzischen Landtag. Damit verloren sie ihre Abgeordneten und deren Mitarbeiterstab. Ein schwerer Schlag für die Kampagnenfähigkeit einer Partei. Beim Wiedereinzug in den Landtag halfen 2011 Mitarbeiter von Abgeordneten des Bundestags und des Europaparlaments. Ein Verbrechen, dessentwegen die aussichtsreiche französische Oppositionsführerin Marine Le Pen von der Wahl ausgeschlossen wird – und das die heutige Chefin der Grünen, Franziska Brantner, ebenfalls beging. In Rheinland-Pfalz 2011.
Allein der Bundestag stellt jedem Abgeordneten einen Etat von über 25.000 Euro im Monat zur Verfügung, von dem er die Gehälter seiner Mitarbeiter finanzieren kann. Die reinen Gehälter. Die Kosten für die Sozialversicherung kommen dann nochmal oben drauf. In den Landtagen und im Europaparlament gibt es ähnliche Regelungen mit unterschiedlich hohen Etats.
Diese Mitarbeiter dienen zwar dem Abgeordneten. Er sucht sie auch aus. Doch offiziell sind sie bei dem jeweiligen Parlament angestellt. Die Arbeit für die Partei ist ihnen daher verboten. Eigentlich. Doch kaum ein Gesetz wird öfter und offener umgangen als dieses. Es sei denn, es handelt sich um einen aussichtsreichen konservativen Oppositionsführer. Dann greifen auch solche Gesetze. In zwei von 27 EU-Ländern ist es aussichtsreichen Oppositionsführern bereits verboten, zur Wahl anzutreten. Tendenz steigend. CDU, CSU und SPD bereiten unter dem Vorwand der „Volksverhetzung“ ähnliches für Deutschland vor.
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