Bislang konnte man nur spekulieren, welche Äußerungen die von der Bundesnetzagentur berufenen Trusted Flagger melden sollen. Nun zeigen Recherchen von NIUS, wie weit die Zensur gehen könnte – und welche Methoden bei der Suche nach „unzulässigen Inhalten“ zum Einsatz kommen sollen.
Die Meldestelle „REspect“ wurde im Oktober von der Bundesnetzagentur als erster Trusted Flagger im Rahmen des Digital Services Act (DSA) zugelassen. „REspect“ soll, so hieß es bisher, Meldungen von Nutzern überprüfen und an die Plattformen weiterleiten, die diese dann prioritär bearbeiten müssen und die Inhalte entfernen können.
Klaus Müller (Grüne) ist ein enger Vertrauter von Robert Habeck (Grüne), dessen Haus seine Behörde untersteht.
Im Mai veröffentlichte die Bundesnetzagentur einen Leitfaden, in dem die Anforderungen an Trusted Flagger festgelegt werden und definiert wird, welche Inhalte diese bei den Plattformen melden sollen. Aus dem Leitfaden geht hervor, dass die Trusted Flagger keineswegs nur Meldungen entgegennehmen und gegebenenfalls an die Plattformen weiterleiten sollen. Vielmehr können die Trusted Flagger auch aktiv auf die Suche nach Inhalten gehen.
Der Leitfaden der Bundesnetzagentur.
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