Die Organisation „Pro Asyl“ hat erst im vergangenen Jahr die Aufnahme von Flüchtlingen aus dem Südsudan in Deutschland juristisch durchgesetzt. Wie das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in einem Urteil vom 29. Oktober 2025 entschied, sei die Bundesregierung dazu verpflichtetet, einer südsudanesischen Frau und ihrer Familie die Einreise zu ermöglichen. Damit war entschieden, dass im Rahmen des Resettlement-Programm des Bundes besonders schutzbedürftige Personen aus Krisengebieten wie dem Südsudan nach Deutschland umsiedeln können. Ende 2025 landeten schließlich 143 Migranten in Leipzig, darunter Familien aus Somalia, der Demokratischen Republik Kongo, Äthiopien – und eben dem Südsudan. Das Urteil liegt NIUS vor. Und es zeigt: Die Asylindustrie setzt sich konsequent für das Recht auf Einreise von afrikanischen Migranten, darunter Südsudanesen, ein, denen sie Schutzbedürftigkeit attestiert.
Der erfolgreiche Einsatz von „Pro Asyl“ für die Aufnahme von Migranten aus dem Südsudan im Rahmen des bundesweiten Resettlement-Programms ist vor dem Hintergrund des jüngsten Tötungsdelikts in Hamburg brisant, bei dem ein 25-jähriger Südsudanese eine 18-jährige Iranerin vor eine einfahrende U-Bahn schleuderte. Laut eines Augenzeugen soll der Mann alkoholisiert gewirkt haben und „Dich nehme ich mit“ geschrien haben. Der Südsudanese soll eine gültige Aufenthaltserlaubnis gehabt haben. Wie die Welt berichtet, war er im Rahmen „humanitärer Aufnahmeprogramme der Bundesländer“ Mitte 2024 eingereist.
Polizisten sichern den Tatort in Wandsbek.
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