Von 111 ehrenamtlichen Arbeitnehmer-Richtern am Bundesarbeitsgericht wurden 91 vom DGB vorgeschlagen. Lesen Sie hier, warum das in mehrfacher Hinsicht problematisch ist.
Wie sich auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Bundestag herausstellte, sind von 111 ehrenamtlichen Arbeitnehmer-Richtern am Bundesarbeitsgericht (BAG) 82 Prozent vom DGB vorgeschlagen worden, 66 von diesen sind direkt bei einer DGB-Einzelgewerkschaft oder beim DGB selbst angestellt. So war das eigentlich nicht vorgesehen.
Denn: Das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG §§ 21, 23, 43) verlangt ausdrücklich ehrenamtliche Richter, die „besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet des Arbeitsrechts und im Arbeitsleben“ mitbringen. Ziel ist, dass in den Senaten des BAG neben den Berufsrichtern praktische Perspektiven aus dem betrieblichen Alltag einfließen – von Menschen, die selbst arbeiten oder Arbeitgeber sind.
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