Die Wähler setzen bei der Erststimme ihr Kreuz und schicken so ihren lokalen Abgeordneten nach Berlin – doch dafür gibt es keine Garantie mehr! Denn bei der Bundestagswahl wird nach einem neuen Wahlrecht abgestimmt. NIUS erklärt die Bedeutung für die Wahl.
Wenn Deutschlands Wähler heute ihre Stimmzettel in die Urnen werfen, werden sie erstmals nach dem neuen Wahlrecht der Ampel-Koalition über die Zusammensetzung des nächsten Bundestages entscheiden. Auf dem Wahlzettel? Kein Unterschied! Doch wer ins Parlament einzieht, ist bis zur Verkündung der Schlussergebnisse unklar.
Mit der Wahlrechtsreform wird die Zweitstimme wichtiger als bisher. Denn um ein errungenes Direktmandat sicher zu erhalten, muss dieses inzwischen durch das Zweitstimmen-Ergebnis gedeckt sein. Bisher war es so, dass derjenige, der ein Direktmandat gewann, seinen Sitz im Bundestag sicher hatte. Dies ist jetzt nicht mehr zwangsläufig der Fall.
Beispiel: Holt eine Partei in einem Bundesland 50 Direktmandate – nach dem Zweitstimmen-Ergebnis stehen ihr aber nur 48 Mandate im Parlament zu, dann gehen die beiden Direktkandidaten mit den schlechtesten Erststimmen-Ergebnissen leer aus. Dadurch kann es sein, dass insbesondere größere Städte, wo die Direktkandidaten-Ergebnisse besonders knapp sind, kein Direktmandat im Bundestag erhalten.
Ja. Das wurde höchstrichterlich vom Bundesverfassungsgericht abgesegnet. Dieses entschied in seinem Urteil vom 30. Juli vergangenen Jahres, dass das Zweitstimmendeckungsverfahren mit dem Grundgesetz vereinbar sei.
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