Es war seltsam still geworden um Merz‘ zentrales Wahlkampfversprechen – am ersten Tag wolle er alle illegalen Migranten zurückweisen, auch bei Asylgesuchen. Er selbst schwieg zu diesem Thema seit Tagen völlig und überließ das Thema seinem Innenminister Alexander Dobrindt. Und der scheint zuerst ernst zu machen, am frühen Mittwochnachmittag sickern Berichte durch, Dobrindt habe tatsächlich angeordnet, an der Grenze auch bei Asylgesuchen zurückzuweisen. Es scheint tatsächlich so, als mache die neue Regierung ernst. Dobrindt will die neuen Maßnahmen gemeinsam mit dem Präsidenten der Bundespolizei, Dieter Romann, verkünden. Doch die angekündigte Pressekonferenz verzögert sich um Stunden.
Dobrindt verkündet die Maßnahme schließlich – seine Weisung beinhaltet allerdings ein entscheidendes Wort. In seiner einseitigen Anweisung schreibt er: „Hiermit nehme ich die mündliche Weisung vom 13. September 2015 gegenüber dem Präsidenten des Bundespolizeipräsidiums zurück. Die Anwendung der Regelung des § 18 Abs. 2 Nr. 1 AsylG führt dazu, dass Schutzsuchenden bei der Einreise aus einem sicheren Mitgliedstaat die Einreise verweigert werden kann.“
In diesem historischen Absatz, der Rücknahme von Merkels Grenzöffnung, ist ein Wort unterstrichen: kann. Die Einreise kann verweigert werden – sie muss nicht. Dobrindt macht das bei der Pressekonferenz auch klar: Es gehe nicht darum, dass „wir morgen anfangen, alle zurückzuweisen“. Es sei „keine Grenzschließung“. Vielmehr sieht er die Maßnahme als Werkzeug, um sukzessive mehr Zurückweisungen möglich zu machen. Das Instrument ist durchaus scharf – das Tag-1-Versprechen des Friedrich Merz ist es aber nicht mehr.
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