Pam Bondi kündigte eine Kundenliste von Jeffrey Epstein an – dann verschwand sie. Die US-Regierung behauptet inzwischen, eine solche Liste habe nie existiert. Trump schweigt. Deutsche Medien sprechen von einer „Verschwörungsfalle“, doch die zentrale Frage bleibt: Was lag wirklich auf dem Schreibtisch der Justizministerin?
Es war der 27. Februar 2025, als US-Justizministerin Pam Bondi eine Bombe platzen ließ, die es mittlerweile nicht mehr geben soll. „It’s sitting on my desk right now to review — that’s been a directive by President Trump“, sagte sie in einem Fernsehinterview mit Fox News. Gemeint war ausdrücklich die sogenannte „Client List“ von Jeffrey Epstein – also eine Liste mutmaßlicher Kontakte und Freier –, die Bondi zufolge physisch vorlag. Weniger als ein halbes Jahr später heißt es aus dem Justizministerium und dem FBI – per Pressemitteilung: Eine solche Liste existiere nicht. Nach einer „systematischen Überprüfung“ sei man zu dem Schluss gekommen, es gebe keine belastbare Epstein-Kundenliste – und auch keine glaubwürdigen Hinweise darauf, dass Epstein prominente Personen erpresst habe. Eine Untersuchung gegen nicht angeklagte Dritte sei daher nicht gerechtfertigt.
Für öffentlich-rechtliche Medien wie das ZDF war die Sache ohnehin von Anfang an eine „Verschwörungsfalle“, in der Trump nun selbst sitze – so die jüngste Deutung bei ZDF heute. Trump habe „Gerüchte angefacht“, die ihn nun selbst einholen. Solche Schlagzeilen sind erwartbar, sagen aber wenig. Interessanter ist die eigentliche Frage: Wenn alles nur Verschwörungstheorie war – also viel Lärm um nichts –, was lag dann auf Pam Bondis Schreibtisch? Inzwischen will die Justizministerin Fragen zur Causa nicht mehr beantworten, wie sie vor zwei Tagen deutlich machte:
Zum Hintergrund: Jeffrey Epstein war ein verurteilter Sexualstraftäter, dem über Jahrzehnte der systematische Missbrauch minderjähriger Mädchen vorgeworfen wurde, die Jüngsten vierzehn Jahre alt. Im Jahr 2008 bekannte sich Jeffrey Epstein im Rahmen eines sogenannten Plea Deals schuldig – unter anderem wegen Anstiftung zur Prostitution Minderjähriger sowie wegen weiterer Prostitutionstatbestände. Das Urteil lautete auf 18 Monate Gefängnis, von denen Epstein lediglich 13 Monate verbüßte – und selbst während dieser Zeit profitierte er von einer extremen Sonderregelung: Er durfte an sechs Tagen pro Woche für jeweils zwölf Stunden das Gefängnis verlassen, um zu „arbeiten“. Zudem musste er sich als Sexualstraftäter registrieren lassen. Es gibt keine legal zugänglichen Fotos der minderjährigen Opfer, da diese aus Opferschutzgründen der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht werden. Eine Ausnahme könnte dieses Bild darstellen:
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