Drogendealer mit deutscher Staatsbürgerschaft darf nicht aus England abgeschoben werden, weil er kein Deutsch spricht

vor 8 Monaten

Drogendealer mit deutscher Staatsbürgerschaft darf nicht aus England abgeschoben werden, weil er kein Deutsch spricht
Bildquelle: NiUS

Ein 25-jähriger deutscher Staatsbürger, der wegen Drogen- und Verkehrsdelikten einsaß und nach Deutschland abgeschoben werden sollte, darf vorerst in England bleiben. Die Argumente der Anwälte sind bemerkenswert.

Nach Verbüßung einer 33-monatigen Haftstrafe sollte Saleh Hussein Hamid laut einer Ausweisungsverfügung des britischen Innenministeriums nach Deutschland abgeschoben werden. Dagegen klagte der verurteilte Drogenhändler – mit Erfolg! Die Rechtsvertreter des 25-Jährigen hatten ihre Berufung auf mehrere zentrale Argumente aus der Menschenrechtsgesetzgebung gestützt.

So hoben sie hervor, dass er als Minderjähriger nach Großbritannien gekommen war und nicht über die für das Leben in Deutschland erforderlichen Sprachkenntnisse verfüge.

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