Der Leipziger Jura-Professor und frühere Richter am Sächsischen Verfassungsgerichtshof, Christoph Degenhart, hat Daniel Günthers Zensur- und Verbotsforderungen gegen Medien entschieden widersprochen. In der Kolumne „Votum Verfassungsrecht“ der Neuen Juristischen Wochenschrift erklärte er, Günther beanspruche, „von staatlicher Seite (…) demokratiefeindliche Meinungen zu identifizieren“.
Günther negiere „das Zensurverbot des Grundgesetzes“. Für ein Verbot der Presse gälten laut Degenhart „sehr hohe Schranken“. Diese wolle der Ministerpräsident von Schleswig-Holstein „offenbar für Feinde der Demokratie nicht gelten“ lassen. Der ehemalige Verfassungsrichter widerspricht in seinem Beitrag auch der Interpretation des Gesprächsverlaufs, die Markus Lanz in mehreren Folgeausgaben seiner Sendung verbreitet hatte.
Daniel Günther hatte am 7. Januar bei Markus Lanz „Nius und solche Portale“ als „die Feinde von Demokratie“ charakterisiert. Sämtliche Berichte von Nius über ihn seien falsch. Auf die Frage von Lanz, ob man „notfalls zensieren und im Extremfall sogar verbieten“ müsse, antwortete der Ministerpräsident von Schleswig-Holstein mit einem knappen „Ja.“
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