Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat Eilanträge gegen die geplante Verabschiedung der Krankenkassen-Reform abgewiesen. Damit ist der Weg frei für eine Entscheidung des Parlaments über die von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken präsentierten Vorschläge zum Umbau des gesetzlichen Krankenkassen-Systems, die für Patienten vor allem Einschränkungen und höhere Zuzahlungen bedeuten.
Geklagt wurde aus der linken Opposition: Grüne und Linke hatten in mehreren Anträgen vor Gericht eine zu kurze Beratungszeit geltend gemacht. Die Regierung habe kurzfristig noch viele Änderungsanträge der Gesetze eingebracht – die Abgeordneten könnten diese in ihren Auswirkungen in der kurzen Zeit nicht überblicken und durcharbeiten. Die Gesetze dürften deshalb nicht mehr vor der Sommerpause verabschiedet werden, forderten die Antragsteller. Der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichtes folgte diesen Anträgen jedoch nicht.
Der Grünen-Gesundheitspolitiker Janosch Dahmen kritisierte am Mittwoch, man habe „die vergangenen Tage ein chaotisches Gesetzgebungsverfahren erlebt“. Er wolle daher vom Gericht überprüfen lassen, ob „in diesem Fall überhaupt noch ein ordnungsgemäßes parlamentarisches Verfahren möglich ist“.
Bundestag LIVE, Teil II: u. a. zur Zukunft der deutschen Automobilindustrie | 09.07.26










