Nachdem er einen Jogger in Hochdorf bei Stuttgart grausam niedergestochen hat, muss sich ein Afghane in einer Psychiatrie behandeln lassen. Der 25-Jährige habe während des tödlichen Messerangriffs auf sein willkürlich ausgesuchtes Opfer unter einer bereits seit längerem vorhandenen Psychose gelitten, zeigte sich das Stuttgarter Landgericht überzeugt.
Da der afghanische Flüchtling somit als schuldunfähig gilt, sprach ihn die Kammer vom Mordvorwurf frei. Der Mann, der das Urteil regungslos verfolgte, kommt aber in eine Psychiatrie.
Der 25-jährige Afghane ist laut Gericht schuldunfähig. Er selbst leugnet die Tat.
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