EU-Parlament winkt Chatkontrolle im Eilverfahren durch

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EU-Parlament winkt Chatkontrolle im Eilverfahren durch
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Das Europäische Parlament hat am Donnerstag in Straßburg die sogenannte Chatkontrolle 1.0 verabschiedet. 314 Abgeordnete stimmten für den Antrag, 276 dagegen. Eine absolute Mehrheit der Abgeordneten gegen den Ratstext kam damit nicht zustande.

Die Regelung erlaubt Online-Diensten wieder, private Kommunikation automatisiert auf Darstellungen sexualisierter Gewalt gegen Kinder zu durchsuchen. Betroffen sind Dienste von großen Plattformen und Messenger-Anbietern. Die bisherige Ausnahmeregel war am 3. April ausgelaufen. Der Rat der Europäischen Union hatte Anfang Juli beschlossen, die Übergangsregel erneut in Kraft zu setzen. Sie soll bis zum 3. April 2028 gelten und die Zeit überbrücken, bis eine dauerhafte EU-Regelung zum Kampf gegen Missbrauchsdarstellungen im Netz beschlossen ist.

Besonders umstritten: das Verfahren. Das Parlament hatte eine Verlängerung bereits im März abgelehnt. Kurz vor der Sommerpause kam der Text über ein Dringlichkeitsverfahren erneut auf die Tagesordnung. In der zweiten Lesung reichte eine einfache Mehrheit gegen den Text nicht aus; nötig war eine absolute Mehrheit der Abgeordneten.

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