„Extremer Einzelfall“: Queerbeauftragte sieht trotz Liebich keinen Änderungsbedarf am Selbstbestimmungsgesetz

vor 10 Monaten

„Extremer Einzelfall“: Queerbeauftragte sieht trotz Liebich keinen Änderungsbedarf am Selbstbestimmungsgesetz
Bildquelle: Apollo News

Die Queerbeauftragte der Bundesregierung, Sophie Koch, lehnt trotz des Falls Sven Liebich Änderungen des Selbstbestimmungsgesetzes ab. „Rechten Stimmungsmachern sollte man nicht auf den Leim gehen“, sagte sie dem Spiegel am Dienstag. Diese nutzten jedes mögliche Mittel, um Hass zu schüren und die Gesellschaft zu spalten. „Wir sind gut beraten, solche extremen Einzelfälle nicht zum Maßstab unseres Handelns zu machen.“

Nach Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes ließ Liebich seinen Geschlechtseintrag von männlich auf weiblich ändern und nahm den Namen Marla Svenja an. Seither besteht er darauf, als Frau bezeichnet zu werden – auch von Medien. Das Landgericht Berlin entschied jedoch, dass Julian Reichelt Liebich weiterhin als Mann bezeichnen darf. In diesem Fall wiege die Meinungsfreiheit schwerer als der Wunsch nach weiblichen Pronomen.

Innenminister Alexander Dobdrindt hat die Debatte um Liebich zum Anlass genommen, um eine Korrektur des Selbstbestimmungsgesetzes zu fordern. „Die Justiz, die Öffentlichkeit und die Politik werden hier zum Narren gehalten, weil das Selbstbestimmungsgesetz die Möglichkeit dazu bietet“, sagte er gegenüber dem Stern. „Es braucht jetzt eine Debatte darüber, wie wieder klare Regeln gegen den Missbrauch des Geschlechterwechsels verankert werden können.“

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