Breite Solidarität für Le Pen von ganz links bis rechts

vor mehr als 1 Jahr

Breite Solidarität für Le Pen von ganz links bis rechts
Bildquelle: Tichys Einblick

Nun ist es klar. Das Gericht hat gesprochen: „Es erscheint notwendig, die Nichtwählbarkeitsstrafen mit der vorläufigen Vollstreckung zu verbinden.“ Das Urteil soll also unmittelbar angewandt werden, ungeachtet einer möglichen Berufung Le Pens. Marine Le Pen darf ab sofort und für fünf Jahre nicht mehr bei demokratischen Wahlen antreten. Sollte es dabei bleiben, wäre ihre Kandidatur für die nächste Präsidentschaftswahlen 2028 schon heute ausgeschlossen.

Über 30 Jahre lang hat dieser politische Kampf bisher gedauert. Bei drei Präsidentschaftswahlen trat Le Pen an und gelangte die letzten beiden Male sicher in die zweite Runde. Aktuell versammelt sie in Umfragen ein Drittel der Franzosen auf sich. Dieses Drittel wurde nun aus dem politischen Diskurs ausgesperrt. Erstaunlich auch: Bisher (etwa in Lyon oder im Überseegebiet Mayotte) wurden derlei Bestimmungen vor allem gegen Amtsinhaber eingesetzt, die sich im Amt etwas zuschulden kommen ließen. Es ging nicht um die Verhinderung einer Kandidatur.

Die Vorsitzende der RN-Fraktion in der Nationalversammlung wurde zudem zu vier Jahren Freiheitsstrafe verurteilt, von denen sie zwei Jahre mit einer elektronischen Fußfessel zu Hause absitzen muss. Hinzu kommt eine Geldstrafe von 100.000 Euro. Hinzu kommen zwei Millionen Euro Strafe für den RN. Das sind drakonische Strafen, die eine bedeutende politische Figur betreffen. Und sie gehen zurück auf Vorwürfe aus der Zeit von 2004 bis 2016, also die Partei noch Front national hieß. Kann ein solches Urteil jemals unpolitisch sein? Die Richter reklamieren das für sich. Insbesondere der Reputationsschaden für Le Pen ist gravierend. Am Abend ist Le Pen im Fernsehsender TF1 zum Gespräch eingeladen.

Publisher Logo

Dieser Artikel ist von Tichys Einblick

Klicke den folgenden Button, um den Artikel auf der Website von Tichys Einblick zu lesen.

Weitere Artikel