Friedrich Merz hat sich ein Herz gefasst und will nach seiner Überzeugung handeln. Auch die Unionsfraktion soll mitmachen, also ebenfalls nach ihren Überzeugungen handeln. So will es das Grundgesetz, das vom Gewissen spricht, wo Merz von Überzeugung redet. Die öffentlich-rechtlich alimentierten Rundfunk- und Fernsehanstalten wollen das jedoch nicht. Sie halten es für gefährlich, wenn im Bundestag über Anträge beraten wird, die ihnen nicht passen, und warnen die Abgeordneten davor, von ihrer Freiheit Gebrauch zu machen. Statt auf ihr Gewissen sollen sie auf die Medienindustrie hören und ein Bauwerk verteidigen, von dem das Grundgesetz nichts weiß: eine Brandmauer.
Dass sie die AfD damit nicht schwächer, sondern stärker machen, nehmen sie in Kauf. Die Partei muss ja nur Ja sagen, um alle anderen zum Nein zu provozieren. Sie gewinnt dadurch eine Veto-Position, die ihr nicht zusteht, die sie auch gar nicht will, die ihr jedoch von Leuten zugeschoben wird, die vorgeben, die Verfassung zu schützen. Sollten sie Erfolg haben, hätten sie das Gegenteil erreicht und die Verfassung beschädigt. Dann wäre das Mandat nicht mehr frei, die Aussprache nicht mehr offen, die Abstimmung überflüssig. Mehrheiten würden nur dann gelten, wenn die „Richtigen“ dabei wären – und wer die „Richtigen“ sind, darüber würden nicht die Wähler, sondern die Meinungsmacher entscheiden, allen voran die staatlich privilegierten Funk- und Fernsehproduzenten.
Wohin das führt – zumindest führen kann –, hat der ZDF-Korrespondent in Washington verraten. Er berief sich auf die amerikanische Verfassung, zeigte jedoch mit allerlei falschen Zitaten und törichten Zuschreibungen, dass er von ihrem Text keine Ahnung hat (vom Grundgesetz offenbar auch nicht, weil dieses der Pressefreiheit Schranken setzt). Er verwechselte die Unabhängigkeitserklärung mit dem Verfassungstext und wollte uns weismachen, dass das Beharren auf zwei – und nur zwei! – Geschlechtern verfassungswidrig sei.
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