Călin Georgescu erhebt Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), um die Annullierung der Wahlergebnisse aufheben zu lassen. Wie seine Anwältin Maria Vasii am Donnerstag mitteilte, habe sich ihr Mandant bereits im Dezember an den EGMR gewandt. Georgescu verlangt vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, dass dieser Rumänien verpflichten soll, die Annullierung der Wahlergebnisse der Präsidentschaftswahl aufzuheben und den zweiten Wahlgang zu organisieren.
Am 24. November hatte der prorussische Kandidat Călin Georgescu die Präsidentschaftswahl im ersten Wahlgang gewonnen. Er erhielt 22 Prozent der Stimmen und hatte einen Vorsprung von vier Prozentpunkten gegenüber der Kandidatin Elena Lasconi. Da keiner der beiden Kandidaten die nötige absolute Mehrheit erhielt, sollte es einen zweiten Wahlgang geben. Doch das rumänische Verfassungsgericht annullierte die Wahlergebnisse, weil Georgescu durch eine russisch gesteuerte TikTok-Kampagne Vorteile erhalten haben soll (mehr dazu hier).
Georgescu hatte bereits erfolglos vor dem rumänischen Berufungsgerichtshof geklagt. Dieser wies Ende Dezember seine Klage als unzulässig zurück. Nun kann Georgescu noch vor dem Obersten Gerichtshof Berufung einlegen. Jedoch könnte sich der Oberste Gerichtshof erst in einem Jahr mit dem Einspruch befassen.
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