Die CDU-nahe „Klimaunion“ hält das neue „Heizungsgesetz“ von Katherina Reiche, das Gebäudemodernisierungsgesetz, für verfassungswidrig. Das geht aus einem Gutachten hervor, das die Gruppe erstellen ließ, wie die FAZ berichtet. Der neue Gesetzentwurf hat die verpflichtende Quote von 65 Prozent erneuerbarer Energien zum Heizen abgeschafft. Öl- und Gasheizungen dürfen weiter verwendet werden, allerdings müssen bei einem Neueinbau ab einem bestimmten Datum zunehmend auch Bioöl beziehungsweise Biogas oder Wasserstoff in steigenden Anteilen zugemischt werden.
Die „Klimaunion“ besteht aus CDU-Mitgliedern, die sich nach eigener Aussage für eine „pragmatische Klimaschutzpolitik“ einsetzen wollen. Der Gesetzentwurf verstoße „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ gegen Urteile des Bundesverfassungsgerichts. Denn Deutschland habe sich dazu verpflichtet, bis 2045 klimaneutral zu werden. Doch die Neuregelung erlaube den zeitlich unbegrenzten Weiterbetrieb fossiler Heizungen. Die sogenannte „Grüngasquote“ ändere daran nichts. Außerdem ließe sich diese Regelung zur verpflichtenden Beimischung von Biogas und Bioöl umgehen, wenn eine bestehende Heizung immer wieder repariert und nicht ausgetauscht werde, behaupten die Politiker.
Das Gutachten empfiehlt stattdessen, dass sämtliche Gas- und Ölheizungen zum 31. Dezember 2044 nicht mehr betrieben werden dürfen. Denn das Verfassungsgericht habe sich für einen „kohärenten Gesamtreduktionspfad“ ausgesprochen, der „die Zielerreichung nicht nur programmatisch benennt, sondern normativ sicherstellt“. Doch ohne eine verbindliche Frist hätten weder die Industrie noch die Gebäudeeigentümer die notwendige Sicherheit für Investitionen in Wärmepumpen, Wärmenetze und ähnliche Heizarten, heißt es in dem Gutachten.
Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) zum Bundeshaushalt 2027 | 06.07.26











